Hintergrund der Aktion
Zur myGruni-Demo im Berliner Grunewald filmte die Bundespolizei 2019 fast alle Teilnehmer*innen anlasslos ab. Mittels eigens installierter Kameras im Grunewalder Bahnhof wurden alle Anreisenden unmittelbar vor ihrer Ankunft registriert. Das anlasslose Filmen von Versammlungen ist verboten, auch die An- und Abreisewege sind geschützt. In Zeiten von automatisierter Gesichtserkennung wirkt das Filmen einer Versammlung wie das Erstellen einer Teilnehmerliste kann Menschen davon abhalten ihr Recht auf Demonstrationsfreiheit auszuüben und stellt einen massiven Grundrechtseingriff dar.
Deswegen verklagen wir die Bundespolizei!
+++ UPDATE +++
Das Verwaltungsgericht Berlin und die Bundespolizei sind sich einig: 7.500 Demoteilnehmer:innen können mit schwenkbaren Zoomkameras auf dem Weg zur Versammlung abgefilmt und die Aufnahmen gespeichert werden. Das Quartiersmanagement Grunewald als Anmelderin der Versammlung hatte gegen die Viedoüberwachung im S-Bahnhof Grunewald 2019 geklagt und legt nun Berufung vor dem OVG Berlin-Bandenburg gegen das problematische Urteil ein (Pressemitteilung).
Zeitlicher Hergang
1. Mai 2018: Tausende autonome Streetworker:innen informieren die Grunewalder:innen über gesellschaftliche Teilhabe und soziale Gerechtigkeit. Klingelstreiche und Konfettiwürfe stürzen den Problemkiez ins Chaos! Die Polizei ermittelt wegen Landfriedensbruch in Form des „Aufbringens von Klebebildchen“ oder „Kreidebemalungen der Verkehrswege“ - nie dagewesene Gefährdungslagen am grunen Wald.
1. Mai 2019: Um erneute Tumulte zu vermeiden, befriedet das Quartiersmanagement Grunewald das Gefahrengebiet und lädt ein zum Stadtteilfest »myGruni«. Unter dem Motto "Miteinander gegen ein Gegeneinander" strömen Tausende in das Problemviertel, um gewaltfrei bei Bratwurst und Blasmusik mit den sozial abgehängten Bewohner:innen des Kiezes zum interkulturellen Dialog zusammen zu kommen.
Diese sozialräumliche Intervention wurde von der Bundespolizei nicht nur argwöhnisch beäugt, sondern sogar systematisch abgefilmt und gespeichert – rechtswidrig!? Mit eigens für den Anlass installierten Kameras im Bahnhof des Problemkiez filmte die Polizei nahezu alle autonomen Streetworker:innen unmittelbar vor ihrer Ankunft am Versammlungsort ab. Versammlungsrechtler:innen kommentieren: „Ein massiver Eingriff in das grundrechtlich verbriefte Recht auf Versammlungsfreiheit!“. Denn: Auch An- und Abreiseweg zu Versammlungen sind rechtlich geschützt.
Das Verwaltungsgericht Berlin soll sich damit befassen, ob die Überwachungspraxis rechtswidrig ist. Die entsprechende Klage wird von unseren Anwält*innen vorbereitet und soll als Weihnachtsgeschenk der ganz besonderen Art noch vor dem Heiligen Abend beim Gericht eingehen.
Das kostet Geld...
Das dem Gemeinwohl verpflichtete QM Grunewald wendet seine Mittel auf, um dem monokulturellen Grunewald ein anschlussfähiges, diverses, integratives Kulturprogramm anzubieten. Aktuell sind die Kassen leer, doch die Gefahr der Wiederholung eines demokratiegefährdenden Grundrechtsverstoßes durch die Bundespolizei droht!
Danke für Eure Unterstützung!
Mit deiner Spende ermöglichst du ein Weihnachtsgeschenk, dass Grundrechte wie die Versammlungsfreiheit stärkt, die Polizei in ihre Schranken weist und viele Menschen glücklich machen kann!
Wir danken auch dem Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF) für die Unterstützung bei der Vollreinigung der Datenumwelt!